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Allgemeintoleranzen nach ISO 2768

Grenzabmaße für Maße ohne einzelne Toleranzangabe schnell nachschlagen: Längen-, Kanten- und Winkelmaße in den Klassen f/m/c/v (Teil 1) sowie Form- und Lagetoleranzen in H/K/L (Teil 2). Alle Klassen im direkten Vergleich, dazu eine Istmaß-Prüfung mit Ampel.

Teil 1 – Längen-, Kanten- und Winkelmaße

Längenmaß 50 mm · Toleranzklasse m

Nennmaßbereich
30 < N ≤ 120 mm
Grenzabmaß
±0,3 mm
Höchstmaß
50,3 mm
Mindestmaß
49,7 mm
Toleranz 2·A
0,6 mm

Alle Klassen im Vergleich (gewählte Klasse hervorgehoben)

KlasseGrenzabmaßHöchstmaßMindestmaß
f±0,15 mm50,15 mm49,85 mm
m±0,3 mm50,3 mm49,7 mm
c±0,8 mm50,8 mm49,2 mm
v±1,5 mm51,5 mm48,5 mm
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Teil 2 – Form und Lage

Geradheit / Ebenheit · Toleranzklasse K

Nennmaßbereich
30 < N ≤ 100 mm
Zulässige Toleranzzone t
0,2 mm

Alle Klassen im Vergleich (gewählte Klasse hervorgehoben)

KlasseToleranzzone t
H0,1 mm
K0,2 mm
L0,4 mm

Norm-Situation: ISO 2768, ISO 22081 und DIN 2769

Formeln und Grundlagen

ISO 2768 fasst die Allgemeintoleranzen zusammen, die für alle Maße einer Zeichnung ohne einzelne Toleranzangabe gelten. Teil 1 regelt Längen- und Winkelmaße in den Toleranzklassen f (fein), m (mittel), c (grob) und v (sehr grob). Teil 2 regelt Form und Lage in den Klassen H, K und L.

Die Werte aus Teil 1 sind symmetrische Grenzabmaße ±A. Aus dem Nennmaß N folgen Höchstmaß N + A, Mindestmaß N − A und die Toleranz 2·A. Der Tabellenzugriff erfolgt über den Nennmaßbereich mit unten exklusiver, oben inklusiver Grenze (a < N ≤ b). Bei Winkelmaßen wird nicht der Winkel, sondern die Länge des kürzeren Schenkels als Zugriffsgröße verwendet.

Teil 2 gibt Toleranzzonen t für Geradheit und Ebenheit, Rechtwinkligkeit, Symmetrie und Lauf vor. Rechtwinkligkeit greift über den kürzeren Schenkel zu, Lauf hat keinen Längenbezug. Diese Werte sind einseitige Zonenbreiten, keine ±-Abmaße.

Randregeln: Unter 0,5 mm Nennmaß ist die Allgemeintoleranz nicht anwendbar, das Abmaß muss dann direkt am Nennmaß stehen. Leere Tabellenfelder (zum Beispiel Klasse f über 2000 mm oder Klasse v unter 3 mm) sind bewusst nicht festgelegt. Oberhalb des letzten Tabellenbereichs wird nicht extrapoliert.

Rechenbeispiel

Beispiel Längenmaß: Für N = 50 mm in Klasse m liegt das Nennmaß im Bereich über 30 bis 120 mm, das Grenzabmaß beträgt ±0,3 mm. Daraus folgen Höchstmaß 50,3 mm und Mindestmaß 49,7 mm. Ein gemessenes Istmaß von 50,2 mm liegt innerhalb der Grenzmaße (i.O.) und nutzt die Toleranz zu rund 67 % aus.

Häufige Fragen

Was bedeutet die Angabe ISO 2768-mK?

Der erste Buchstabe m nennt die Toleranzklasse für Längen- und Winkelmaße nach Teil 1, der zweite Buchstabe K die Klasse für Form und Lage nach Teil 2. ISO 2768-mK ist die in der Praxis am häufigsten verwendete Kombination für spanend gefertigte Teile.

Welche Klasse ist der übliche Standard?

Für Längenmaße ist m (mittel) der Regelfall der werkstattüblichen Genauigkeit, für Form und Lage die Klasse K. Feinere Anforderungen führen zu f bzw. H, gröbere Verfahren zu c/v bzw. L. Der Rechner ist standardmäßig auf m und K eingestellt.

Gilt ISO 2768 heute noch?

Teil 1 (Längen- und Winkelmaße) ist in Deutschland als DIN ISO 2768-1 weiterhin gültig. Teil 2 (Form und Lage) wurde 2021 durch ISO 22081 ersetzt, die aber keine nennmaßabhängigen Tabellenwerte mehr vorgibt. Auf Bestandszeichnungen sind die alten Teil-2-Werte trotzdem allgegenwärtig; für undatierte Verweise empfiehlt sich die Ergänzung des Ausgabedatums.

Wie lese ich Winkeltoleranzen richtig ab?

Die Winkeltoleranz hängt nicht vom Winkelwert ab, sondern von der Länge des kürzeren Schenkels. Ein 45°- und ein 90°-Winkel mit gleich langem kurzem Schenkel erhalten dieselbe Toleranz. Die Klassen f und m teilen sich dabei dieselben Werte.

Was gilt bei Maßen unter 0,5 mm?

Für Nennmaße unter 0,5 mm ist keine Allgemeintoleranz festgelegt. In diesem Fall muss das Grenzabmaß direkt am Maß auf der Zeichnung angegeben werden. Der Rechner weist bei solchen Eingaben ausdrücklich darauf hin.

Führt eine Überschreitung der Allgemeintoleranz automatisch zur Zurückweisung?

Nein. Nach der Regel beider Normteile führt das Überschreiten einer Allgemeintoleranz nicht zwangsläufig zur Zurückweisung des Teils, sofern die Funktion nicht beeinträchtigt ist. Die Bewertung bleibt eine Ingenieurentscheidung im jeweiligen Kontext.

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